Übersicht der Administrationsrechte

In Version 6.0 wurde die gesamte Rechteverwaltung überarbeitet. Die Zuweisung von Rechten und Portalen sowie Beschränkungen wurde deutlich vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Außerdem werden Änderungen in der Rechteverwaltung nicht sofort gemacht, sondern erst nach dem Speichern. Jetzt kann man den Vorgang abbrechen und den ursprünglichen Zustand beibehalten. Verantwortlichkeiten können entzogen, jedoch nicht vergeben werden. Es werden auch „fremde“ Rechte aus nicht verwaltbaren Portalen angezeigt. Der Verantwortliche gem. DSGVO kann nur von einem Superadministrator vergeben werden.

Administrationsstufen

Das Recht Superadministrator stellt die höchste Administrationsstufe im System dar. Superadministratoren haben automatisch ALLE Administrationsrechte in ALLEN Subportalen und Gruppen und können auch Dokumente oder Menüordner mit Administrationsbeschränkung oder Leseberechtigung einsehen, bearbeiten und löschen. Das Recht zur Systemkonfiguration und den Status „Superadministrator“ können nur andere Superadministratoren zuweisen. 

Das Recht Portaladministrator hat hingegen innerhalb eines (oder mehrerer) Subportale so gut wie alle Rechte für alle Gruppen. Nur Superadministratoren und Portaladministratoren dürfen Rechte (ggf. innerhalb Ihres Portals) vergeben. Sie können darüber hinaus festlegen, ob ein Administrator die zugewiesenen Rechte auch in nachgeordneten Subportalen ausüben darf (Rechtevererbung) oder nur im jeweils zugewiesenen Portal.

Das Recht Administrator hat einzelne Rechte in den zugewiesenen Portalen.

Das Recht Verantwortlicher gem. DSGVO  ist eine Ausnahme und kann nur durch Superadministratoren verliehen werden, da dieses Recht den jeweiligen Administrator in die Lage versetzt, personenbezogene Daten unwiederbringlich und dauerhaft zu löschen! Für Administratoren mit dem Recht „Verantwortlicher gem. DSGVO“ steht eine Liste mit allen „Anträgen auf Vergessenwerden“ in der Mitarbeiterverwaltung des jeweiligen Portals zur Verfügung.

Der Verantwortliche hat innerhalb eines Portals die Zuständigkeit für einen begrenzten Bereich (oder Bereiche).

 

Rechte zuweisen

Je nachdem welche Module Sie lizenziert haben, können Super- und Portaladministratoren einem Mitarbeiter Administrationsrechte für bestimmte Verwaltungsbereiche zuweisen

Rechte können grundsätzlich erst nach Anlegen des Mitarbeiters zugewiesen werden. Rechtezuweisungen sind nur durch Super- oder Portaladministratoren möglich!