Mitarbeiterdaten DSGVO Löschen

Administratoren mit dem Recht „Verantwortlicher gem. DSGVO“ haben die Möglichkeit, Mitarbeiterdaten gem. DSGVO zu löschen. Es stehen Ihnen dabei die 2 Methoden „Stammdaten löschen“ und „Alle Daten unwiederbringlich löschen“ zur Verfügung.

Zum DSGVO konformen löschen eines Benutzers wählen Sie diesen in der Mitarbeiterverwaltung aus und klicken auf die Schaltfläche DSGVO Löschen.

Anschließend öffnet sich das Auswahlfenster, indem Sie die gewünschte Methode zur Löschung des Mitarbeiters auswählen können.

Methode 1 „Stammdaten löschen“: Hierbei werden sämtliche Stamm- und Kontaktdaten des Mitarbeiters sowie weitere persönliche Daten gelöscht. Lediglich die UserID sowie Nach- und Vorname bleiben erhalten. Aus Dokumentationsgründen bleiben bei Methode 1 auch sämtliche Dokumentenkenntnisnahmen, Einweisungen, Terminteilnahmen und ähnliche personenbezogenen Daten erhalten und lassen sich durch einen berechtigten Admin einsehen.

Methode 2 „Alle Daten unwiederbringlich löschen“: Diese Methode geht noch einen Schritt weiter und löscht zusätzlich auch ALLE personenbezogenen Daten (wie z.B. Dokumentenkenntnisnahmen, Einweisungen, Qualifikationen usw.) unwiederbringlich aus der Datenbank. Auch hier bleiben aber Nach- und Vorname in der Datenbank erhalten. Der Name des ehemaligen Mitarbeiters wird weiter benötigt, falls der Mitarbeiter z.B. Dokumente geprüft oder freigegeben hat. Diese Dokumente würden sonst u.U. vermeintlich ungültig, da dann z.B. im Dokumenteninformationsfenster „Freigeben von undefined“ stünde.

 

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