Risikobehandlung

Nach der Bewertung kann geprüft werden, welche Risiken akzeptabel sind. Dann kann erst die Risikobehandlung beginnen. Wenn das Risiko nicht zu akzeptieren ist, muss es entweder minimiert, eliminiert oder übertragen werden. In besonderen Fällen kann es auch akzeptiert und regelmäßig überwacht werden.

Infografik zeigt die Risikobehandlung für das Szenario der dauerhaften Abwesenheit eines Mitarbeiters, die zu einer Unterbrechung der Lohnbuchhaltung führt. Um das Risiko zu minimieren, wird vorgeschlagen, eine zusätzliche Person mit der Lohnbuchhaltung vertraut zu machen.

In unserem Beispiel handelt es sich um eine dauerhafte Abwesenheit eines Mitarbeiters und es kommt zu einer Unterbrechung der Lohnbuchhaltung. Dieses Risiko kann ohne weitere Behandlung nicht akzeptiert werden, deshalb muss eine Behandlung erfolgen:

  • Risikobehandlung→ Das Risiko minimieren/ vermindern.
  • Es wird vorgeschlagen, eine zusätzliche Person mit der Lohnbuchhaltung vertraut zu machen (Erklärung zur Risikobehandlung → Maßnahme)
  • Durch die vorgeschlagene Maßnahme wird das Risiko nach der Umsetzung minimiert und Schaden fällt in die Klasse "gering" (1).
  • Es besteht weiterhin die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitarbeiter mehrere Wochen ausfallen wird, deswegen Eintrittswahrscheinlichkeit bleibt auf der Wert "häufig" 3.
  • Allerdings verringert sich das gesamte Risiko auf das akzeptable Niveau.