E-Mail-Benachrichtigungen  und Prioritäten konfigurieren

Über die Konfiguration können Sie weitere Anpassungen für alle Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter der internen Meldestelle vornehmen. In der Benachrichtigungszentrale ist es möglich, die E-Mail-Benachrichtigungen für jede Vorgangsart gezielt zu steuern. Es lassen sich hier auch „Nicht-Administratoren“ auswählen, die über neue oder überfällige Vorgänge benachrichtigt werden sollen. Mithilfe der Vorgabewerte können Sie die Prioritäten und Abgabetermine der einzelnen Vorgangsarten festlegen.

Benachrichtigungszentrale

In der Benachrichtigungszentrale können E-Mail-Benachrichtigungen für jede Vorgangsart gezielt gesteuert werden.

Wählen Sie dazu die Vorgangsart in der Benachrichtigungszentrale aus und aktivieren anschließend die gewünschten E-Mail-Benachrichtigungen bei den verantwortlichen Personen:

In der Benachrichtigungszentrale können E-Mail-Benachrichtigungen für jede Vorgangsart gezielt gesteuert werden.

Sie können übrigens auch Personen über neue Meldungen informieren, die nicht vorgangsartenverantwortlich sind. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie Personen nur per E-Mail über einen neuen Hinweis informieren möchten, diese jedoch nicht in die Bearbeitung eingebunden werden.

Prioritäten festlegen

Über den Reiter Vorgabewerte definieren  können Sie die Prioritäten anpassen. Hierzu wählen Sie die Vorgangsart aus der Übersicht aus und passen die Prioritätsstufen beliebig an:

Über den Reiter „Vorgabewerte definieren“ lassen sich die Prioritäten anpassen.

Wir empfehlen Ihnen, die Priorität 1 (Kritisch) auf maximal 2 Tage zu beschränken. Zudem sollte diese als Vorgabepriorität für alle neuen Vorgänge (neue Hinweise) festgelegt werden:

Zudem sollte diese als Standardpriorität für alle neuen Vorgänge (neue Hinweise) festgelegt werdenDer Vorteil dabei: Ihre Verantwortlichen der internen Meldestelle würden erneut per E-Mail über überfällige Vorgänge informiert werden, wenn diese nicht fristgerecht innerhalb von 2 Tagen bearbeitet worden sind.

Bitte beachten Sie, dass spätestens nach 3 Monaten eine Mitteilung über die geplanten/ergriffenen Maßnahmen an die hinweisgebende Person erfolgen muss!